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1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich persönlich oder telefonisch bei Skeena Adventure Fishing oder einem ausdrücklich hierfür berechtigten Vertreter vorgenommen werden. Die Anmeldung haftet für alle von ihm angemeldeten Personen. 2. Umbuchungen Umbuchungen, die nicht durch Verschulden von Skeena Adventure Fishing notwendig werden, erfordern eine Anrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten. 3. Rücktritt Bei Rücktritt von einer gebuchten Reise wird eine Rücktrittsgebühr von € 50,00 ab Rechnungsdatum pro Person berechnet. Bis 41 Tage vor Reiseantritt 50%, 40-32 Tage vor Reise 75%, 31-0 Tage vor Reise 100% pro Person berechnet.. Ihre Annulierung wird wirksam mit dem Tage, an dem sie schriftlich bei Skeena Adventure vorliegt. 4. Rücktritt in besonderen Fällen Lodge, Motorhomes werden bei Annulierung berechnet: 180 bis 60 Tage vor Abreise 30%; 60 bis 30 Tage vor Abreise 60%; danach 100% der Kosten. Die in Ziffer 4 nicht genannten Reisearten bzw. Leistungen werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Bei Reisen, für die Skeena Adventure Fishing, gelten im vollen Umfang die Reisebedingungen. Bei Stornierung einer solchen Reise entstehen außer Stornierungskosten, die von dem Veranstalter berechnet werden, zusätzliche Kosten in Höhe der Kosten, die Skeena Adventure Fishing durch Bearbeitung, Buchung und Stornierung entstanden sind. 5. Bezahlung und Reisepapiere Bei Buchungsbetätigung durch Skeena Adventure Fishing ist eine Anzahlung innerhalb einer Frist zu leisten, die in der Anzahlungsrechnung festgesetzt ist. Weitere Zahlungen sind zu den vereinbarten Terminen fällig. Der Restbetrag ist in jedem Falle 6 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen. Nach Begleichung des Restbetrages werden die kompletten Reiseunterlagen zugeschickt. Die Höhe einer Anzahlung richtet sich nach der Aufenthaltdauer. 6. Haftung Skeena Adventure Fishing haftet im Rahmen einer Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für : Die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Erfüllungshilfen: Skeena Adventure Fishing haftet für ein Verschulden der mit der Leistungerbringung betrauten Personen. Für die Beurteilung eines etwaigen Verschulden dieses Personenkreises sind die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend. Beförderung: Skeena Adventure Fishing haftet für ein Verschulden die bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den behördlich genehmigten Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich, sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, die dem Kunden auf Wunsch zugängig gemacht werden. Fremdleistungen: Skeena Adventure Fishing haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Sportveranstaltungen, Ausflüge usw. sowie für die Erbringung einer Beförderungsleistung selbst. 7. Gewährleistung Wir eine Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleitung auf eineM Umstand, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von Skeena Adventure Fishing nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, so kann Skeena Adventure Fishing auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistungen erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigen den Skeena Adventure Fishing erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Der Reisende kann eine der mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn Reiseleistungen nach fruchtlosem Abhilfeverlangen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Die Minderung errechnet sich der Wertdifferenz zwischen den gebuchten un den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Leitet Skeena Adventure Fishing innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt sie, daß Abhilfe nicht möglich ist, und wird infolge der Nichterbringung der Reiseleistung die Durchführung der Reiseleistung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet Skeena Adventure Fishing die in Anspruch genommenen Leistungen enfallenen Teil des Reisepreises,sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren. 8. Schadenersatz Verletzt Skeena Adventure Fishing schuldhaft die ihm obliegenen Pflichten, so ist er dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Wird die Durchführung der Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so hat der Reisende neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung des Reisevertrages unter den Voraussetzungen der Ziffer 7 auch einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung der Reise liegenden Schadens. 9. Beschränkung der Haftung Die Haftung der Skeena Adventure Fisching ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Dasselbe gilt, soweit wir für einen beim Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens einens Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftung der Skeena Adventure Fishing ist ausgeschlossen und beschränkt, soweit aufgrund gesätzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 10. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet bei evt. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um evt. entscheidenen Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder dem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen dies möglich ist. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar bzw. nicht vorhanden oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Skeena Adventure Fishing mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. 11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Skeena Adventur Fishing geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren nach 3 Jahre nach Beendigung der Reise. 12. Paß, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. 13. Versicherungen Einer Rücktrittskostenversicherung und einer umfassender Reiseversicherung wird dem Reisenden dringend empfohlen. 14. Unwirksamkeit einzelner Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge. 15. Gerichtsstand Für alle sich ergebenen Streitigkeiten aus dem Reisevertrag für alle Teile Terrace vereinbart. 16. Gültigkeit der Preise Die Preise in den veröffentlichen Angeboten sind jeweils bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gültig sofern aus den Preislisten keine andere Gültigkeitsdauer hervorgeht. Bei Gruppenreisen mit festen Terminen gelten die Preise jeweils für den Reisetermin. Die in den Angeboten veröffentlichen Preise basieren auf die bei Drucklegung gültigen Konditionen, Tarifen, Steuern. 17. Datenspeicherung Der Kunde nimmt davon Kenntnis, daß wir seine Anschrift zum Zwecke des Versandes von Reiseunterlagen und sonstige Informationen speichern. Er verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach dem Bundes - Datenschutzgesetz. Skeena Adventure Fishing
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